Prozess G8-Gipfel Heiligendamm: Wasserwerfer-Opfer will Entschädigung
Vor Gericht stellt sich nun die Frage, ob das Land Mecklenburg-Vorpommern für das zertrümmerte Auge eines G8-Gegners Entschädigung zahlen muss.
ROSTOCK taz | Drei Jahre nach einem folgenschweren Wasserwerfer-Einsatz am Rande des G-8-Gipfels in Heiligendamm hat sich das Rostocker Landgericht am Dienstag erstmals mit der Schmerzensgeld-Klage eines schwer verletzten Demonstranten befasst. Der Kläger fordert unter anderem 30.000 Euro Schmerzensgeld vom Land Mecklenburg-Vorpommern.
Steffen B. war beim Protest gegen den G-8-Gipfel im Juni 2007 vom Strahl eines Wasserwerfers ins Gesicht getroffen worden, sein linkes Jochbein wurde zertrümmert, das Augenlid halb abgerissen. Der Heilpraktiker und gelernte Rettungssanitäter Steffen B. ist seither auf dem linken Auge fast blind. Einen Rettungswagen darf er nie mehr fahren, er lebt heute von Hartz IV.
Der Fall zeigt, wie schwierig es sein kann, die Polizei für eine solche Verletzung zur Rechenschaft zu ziehen - Probleme, die womöglich auch den vier Demonstranten drohen, die unlängst bei einer Protestveranstaltung gegen Stuttgart 21 von Wasserwerfern schwer an den Augen verletzt wurden.
Im Fall von Steffen B. fand ein Strafprozess gegen die Polizeibeamten, die den Wasserwerfer bedienten, erst gar nicht statt. Die Rostocker Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen schwerer Körperverletzung 2009 ein und wertete den Fall als "bedauerlichen Unfall". Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung wies das Oberlandesgericht Rostock ebenfalls zurück.
Ob und wann das Landgericht Steffen B. in dem Zivilprozess trotzdem noch eine Entschädigung zuspricht, ist offen. Der Vorsitzende Richter meldete gestern Zweifel an, ob Mecklenburg-Vorpommern überhaupt die juristische Verantwortung für den Fall trägt. Schließlich hätten Beamte aus Nordrhein-Westfalen damals den Wasserwerfer bedient. Nach Angaben des Richters bestreitet Mecklenburg-Vorpommern auch, dass Steffen B. überhaupt durch einen Wasserwerfer verletzt wurde. Eine Behauptung, die den Kläger "wütend, aber auch traurig" macht: "Das ist unglaublich, dass die versuchen, so billig davonzukommen", sagt er.
Allerdings ist die Polizei verpflichtet, Wasserwerfer-Einsätze zu dokumentieren. Solches Beweismaterial hat Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht vorgelegt. Der Anwalt der Landesregierung erklärte, dass die Dokumente in Nordrhein-Westfalen archiviert seien.
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