Protokoll-Affäre des Senats : Höchststrafe für die CDU
Das tut weh. Diese schmerzhafte Niederlage hätte sich die in Hamburg absolut herrschende CDU ersparen können. Doch wer nicht denken will, weiß Volkes Mund, muss eben fühlen.
Kommentarvon Sven-Michael Veit
Das neue Gutachten über die Rechte und Pflichten des Untersuchungsausschusses zur Protokoll-Affäre des Senats ist eindeutig. Die regierende Mehrheit in der Bürgerschaft darf das Recht der oppositionellen Minderheit nicht aufweichen, möglichen Verfehlungen des Senats nachzuspüren. Das bedeutet eine Stärkung der parlamentarischen Kontrollfunktion, ohne die jeder Untersuchungsausschuss vom angeblich scharfen Schwert zum Sparschäler würde.
Die Rechtsexpertise stärkt zudem die Opposition in einem weiteren Punkt: Der PUA hat Anspruch auf die Berichte der beiden Sonderermittler, welche Senat und Präsidium der Bürgerschaft unter Verschluss halten. Zwar darf der Ausschuss die Papiere nicht veröffentlichen, aber er darf sie auswerten und in Zeugenvernehmungen benutzen.
Damit erhalten die Abgeordneten den gleichen Wissensstand wie der Senat, den sie kontrollieren sollen. Und das ist für Kontrolleure ohne Zweifel hilfreich. Vor allem natürlich für die von SPD und GAL.
In diese missliche Lage hat die CDU sich mit dem sturen Beharren auf ihren rechtswidrigen Antrag selbst gebracht. Die Opposition freut sich auf Erkenntnisgewinne, auf die sie kaum noch zu hoffen gewagt hätte.
Machtarroganz in Tateinheit mit juristischer Inkompetenz und polittaktischem Unvermögen – dafür gibt es nun die Höchststrafe.