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Privatschulen in Ba-WüFinanzierung muss neu geregelt werden

STUTTGART | Die übliche Praxis von Schulen in freier Trägerschaft, für ihre Leistung Schulgeld zu erheben, könnte in Baden-Württemberg kippen. Der Staatsgerichtshof hat gestern in einem Urteil den Gesetzgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Unterricht und Lernmittel auch an Privatschulen unentgeltlich sind. Bis August 2017 muss es eine Neuregelung für die rund 700 Privatschulen in Ba-Wü geben. Durch alle Instanzen geklagt hat eine Waldorfschule in Nürtingen. Rückwirkend wird allerdings keine Privatschule zusätzliches Geld bekommen. (epd)

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