: Private Frequenzen in Mecklenburg
■ Landesrundfunkzentrale entscheidet/ Gomolka als Dienstvorgesetzter
Schwerin. In Mecklenburg-Vorpommern können sich ab sofort private Rundfunkanbieter im Hörfunk- und Fernsehbereich um Frequenzen bewerben. Ein entsprechendes Rundfunkgesetz ist am Mittwoch vom Schweriner Landtag verabschiedet worden. Zuvor wurde von den Fraktionen SPD und Linke Liste/PDS heftig kritisiert, daß gesetzliche Regelungen für den Privatrundfunk vor einer Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk getroffen werden. Nach Auffassung der SPD ist das Gesetz ein „weiterer Schritt in Richtung CDU-Zentralismus“.
Nach dem Gesetz werden im nördlichsten Neu-Bundesland Frequenzen für ein privates Hörfunkvollprogramm sowie für zwei Fernsehprogramme vergeben. Gesendet werden kann allerdings erst, wenn die nötigen technischen Voraussetzungen gegeben sind, voraussichtlich ab Anfang 1992. Über die Zulassung privater Anbieter soll eine neu zu gründende Landesrundfunkzentrale entscheiden, der elf Mitglieder aus in Mecklenburg-Vorpommern beheimateten Organisationen angehören. Darunter sind Vertreter der Kirchen, Gewerkschaften, Kommunal- und Heimatverbände. Ministerpräsident Alfred Gomolka (CDU) sagte, durch das Rundfunkgesetz seien im Vergleich zu den Alt-Bundesländern optimale Voraussetzungen „vergleichbarer Startchancen“ für den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk gegeben.
„Dies ist ein großer Vorteil für die privaten Sender, weil es noch keine Dominanz öffentlich-rechtlicher Anstalten in Mecklenburg-Vorpommern gibt“, sagte der Regierungschef. Gleichzeitig betonte er die „Staatsferne“ der Landesanstalt, da ihr weder Regierungsmitglieder noch Abgeordnete angehörten.
Hauptkritikpunkt der SPD ist die Festlegung, daß der Ministerpräsident als Dienstvorgesetzter des Direktors der Landesrundfunkzentrale eingesetzt ist. Damit könne die Regierung „jederzeit in die Landesrundfunkzentrale hineinregieren“, sagte SPD-Fraktionschef Harald Ringstorff. Die PDS plädierte dafür, erst dann Genehmigungen für Frequenzen zu erteilen, wenn alle Fragen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geklärt seien. taz/adn
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