: Priebke-Urteil
■ betr.: Berichterstattung zur Frei sprechung Priebkes in der taz, 2.8., 3./4.8. 96
Wieder einmal hat sich die Justiz als das zuverlässigste Reservebataillon der uniformierten Mörder erwiesen und sich einen Blutorden mit Lorbeerlaub verdient. Trotzdem: Wenn Priebke vor ein deutsches Gericht gestellt werden sollte, dann wird das Urteil nicht wesentlich anders lauten. Er würde – weil Soldaten keine Mörder sind! – allenfalls als SS-Mann verurteilt werden, nicht aber als ehemals mordender Soldat. Immerhin hätte die deutsche Gerichtsbarkeit den Vorteil, daß sie auf den erfahrenen Fachmann Filbinger zurückgreifen könnte. Dieter Weis, Estenfeld
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