: Pressespiegel perE-Mail unzulässig
Köln (AFP) – Die Verbreitung elektronisch erstellter Pressespiegel per E-Mail verstößt gegen das Urheberrecht und ist damit unzulässig. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln in einer einstweiligen Verfügung. Mit dem rechtskräftigen Urteil untersagte das Gericht vorläufig der Verwertungsgesellschaft Wort, mit einem Unternehmen einen Vergütungsvertrag für einen elektronischen Pressespiegel abzuschließen. Die Richter gaben damit einem Antrag von drei Tageszeitungen statt (Az.: 6 U 151/99).
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