: Presserat zur Barschel–Affäre
Der Deutsche Presserat hat den Hamburger Magazinen Stern und Der Spiegel bescheinigt, daß sie in der Affäre Barschel/Pfeiffer ihre publizistische Aufgabe insgesamt erfüllt haben. Die Journalisten und Verleger im Selbstkontrollorgan der Presse sprachen in diesem Zusammenhang aber auch drei Rügen gegen die Magazine aus. Redakteure des Stern hätten nicht in das Hotelzimmer eindringen dürfen, in dem der tote Uwe Barschel lag. Der Stern hätte das Foto von Barschel in der Badewanne auch nicht ein zweites Mal vergrößert veröffentlichen sollen. Der Spiegel wurde für seine Titelzeile „Barschels schmutzige Tricks“ gerügt.
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