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Archiv-Artikel

Praxisgebühr nicht doppelt bezahlen

bremen taz ■ Die Praxisgebühr wird nicht fällig, wenn ein Patient die Vertretung seines Hausarztes aufsucht, weil der Leibarzt in den Urlaub gefahren ist. Darauf weist die Techniker-Krankenkasse hin. Dies sezt allerdings voraus, dass der Patient die Gebühr schon einmal im Quartal beim Hausarzt gezahlt hat und dies auch per Quittung nachweisen kann. Übrigens gilt die Regel auch im Umkehrfall: Erst wurde beim Vertreter bezahlt, danach kommt der Hausarztbesuch – der nichts mehr extra kosten darf.