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Postverkabelung ohne Erlaubnis

Berlin (dpa) - Die Bundespost darf nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin Gemeinden auch ohne deren Zustimmung mit Breitbandkabeln zur Fernsehversorgung der Einwohner ausrüsten. Nach Auffassung der Bundesrichter ist die Post nach dem Telegrafenwege–Gesetz aus dem Jahre 1899 befugt, Wege und Straßen auch ohne ein „Ja“ der Gemeinden für Telegrafenlinien zu nutzen. Wie der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Horst Sendler, am Mittwoch erläuterte, fallen unter den seit jeher weit verstandenen und für technische Entwicklungen offenen Begriff der Telegrafenlinie nicht nur Fernsprechkabel, sondern auch Breitbandkabel für die Fernsehversorgung. Kläger war die Stadt Bergisch Gladbach in Nordrhein–Westfalen. Ohne grundsätzlich gegen eine Verkabelung zu sein, hatte der Rechtsvertreter betont, daß einer Verkabelung ohne Zustimmung die gesetzliche Grundlage fehle. Die Verlegung von Breitbandkabeln sei gerade keine Verlegung von Telegrafenlinien im Sinne des Gesetzes aus dem vorigen Jahrhundert. Außerdem sah sich die Gemeinde in ihrem Selbstverwaltungsrecht eingeschränkt.

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