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Post war zu radikal

Gießen (dpa) - Der Gießener Postbedienstete Egon Momberger hat vor Gericht einen ersten Erfolg gegen seine vom Bundespostministerium verfügte Dienstentlassung erzielt: Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hob in einem Eilverfahren den sofortigen Vollzug der zum 30. Juni dieses Jahres wegen Mombergers Mitgliedschaft in der DKP verfügten Entlassung auf. Die angeordnete Verfügung sei „offensichtlich rechtswidrig“, meinte die Kammer. Das Bundespostministerium habe keine sachgemäße Ermessensabwägung vorgenommen. „Lediglich formelhafte allgemeine Darlegungen genügen dem gesetzlichen Begründungszwang nicht.“ (AZ: V. V/V H 739/87) Der 38 Jahre alte Fernmeldeoberinspektor Momberger, seit 1975 als Beamter auf Probe bei der Post eingestellt, war im November 1984 wegen seiner Aktivitäten für die DKP vorläufig vom Dienst suspendiert worden.

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