■ KEIN ALK: Polizist wegen Heroins entlassen
Berlin. Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Polizeipräsidenten bestätigt, der einen Polizeibeamten wegen des erwiesenen Konsums von Heroin auf Widerruf fristlos entlassen hatte. Wie die Senatsjustizverwaltung gestern mitteilte, wurde ein Antrag des Betroffenen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in zweiter Instanz abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht an, ein Beamter, der dem Drogenkonsum Einhalt gebieten soll, erschüttere das in ihn gesetzte Vertrauen seines Dienstherren von Grund auf, wenn er statt dessen selbst Rauschgift nehme.
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