: Polizeirazzia im Göttinger Jugendzentrum war rechtswidrig
Hannover (taz) - Die Razzia im Göttinger Jugendzentrum Innenstadt (Juzi), bei der die Polizei am 1. Dezember 1986 eine Versammlung mit 414 Teilnehmern für vier Stunden festsetzte, ist vom Verwaltungsgericht Braunschweig für rechtwirdrig erklärt worden. Mit mehr als 400 Beamten hatte die Polizei damals das Juzi umstellt und gestürmt, die Besucher waren erkennungsdienstlich behandelt worden. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts stand das Treffen im Juzi, bei dem es um die Räumung besetztr Häuser in Göttingen ging, unter dem Schutz des Versammlungsrechts und hätte nur durch eine förmliche Verfügung aufgelöst werden dürfen. Da die Polizei eine solche Verfügung weder erlassen noch bekanntgegeben hatte, war schon aus diesem formalen Grund der gesamte sich anschließende Polizeieinsatz rechtswidrig. In ihrem Urteil konnten die Richter daher offenlassen, ob es überhaupt Gründe für die Auflösung der Versammlung gab und ob eine solche massenhafte ED–Behandlung nicht als solche schon rechtswidrig ist. Beim Verwaltungsgericht hatten neun der 414 eingekesselten Juzi Besucher eine Feststellungsklage eingereicht. Ihr Festellungsinteresse begründeten sie mit der Ankündigung von Innenminister Hasselmann, wonach nun öfter in Niedersachsen solche Razzien zu erwarten seien.
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