piwik no script img

■ PolizeigesetzOpposition klagt

Dresden (AP) – SPD und Bündnis 90/Grüne in Sachsen wollen Verfassungsklage gegen das neue Polizeigesetz einreichen. Das am Mittwoch vom Landtag mit der absoluten CDU-Mehrheit beschlossene Gesetz verstoße in wesentlichen Punkten sowohl gegen die Verfassung des Freistaates als auch gegen das Grundgesetz, sagte der innenpolitische Sprecher von Bündnis 90/Grüne, Martin Böttger. Die Klage wird sich gegen den gesamten Datenschutzteil des Gesetzes richten, gegen die Verlängerung des Vorbeugegewahrsams auf zwei Wochen, die fehlende richterliche und parlamentarische Kontrolle beim Einsatz geheimdienstlicher Mittel zur Verbrechensvorbeugung und die ausgehöhlte Unverletzlichkeit der Wohnung.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen