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Polizei nicht auskunftspflichtig

Berlin (dpa) - Die Polizei muß nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel keine Auskunft aus Kriminalakten erteilen. Der erste Senat wies mit dieser Begründung die Klage einer Berliner Journalistin ab. Sie hatte vermutet, vom Berliner Polizeipräsidenten bei ihrem Sender mit Hinweisen aus diesen Akten belastet worden zu sein, weil sie plötzlich keine Aufträge mehr erhalten habe. Darauf verlangte sie von der Polizei Auskunft über dort gespeicherte Daten, die jedoch abgelehnt wurde.

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