: Polizei darf „Kriegsverbrecher“ übermalen
Die Bezeichnung amerikanischer und deutscher Politiker als „Kriegsverbrecher“ und ihre Gleichsetzung mit dem jugoslawischen Präsidenten Slobodan Miloševic auf einem in der Öffentlichkeit gezeigten Plakat hat beleidigenden Charakter und ist vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht mehr gedeckt. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Die Polizei sei darum berechtigt, ein derartiges Plakat zu entfernen. Der Antragsteller hatte am 1. Juni an einer Hauswand in Kreuzberg ein Transparent befestigt. Darauf waren die Gesichter von US-Präsident Bill Clinton, US-Außenministerin Madeleine Albright, Bundeskanzler Gerhard Schröder, Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (beide SPD), Bundesaußenminister Joschka Fischer (Grüne) sowie Miloševic abgebildet. Darunter befand sich der Schriftzug „Kriegsverbrecher“. Polizeibeamte hatten das Plakat im Juli übermalt. Da der Antragsteller plant, dieses seiner Auffassung nach gegen den Krieg gerichtete Plakat an derselben Hauswand wieder anzubringen, wollte er vor Gericht die Feststellung erreichen, dass ein Entfernen des Plakats durch die Polizei rechtswidrig sei. Das Gericht folgte seiner Auffassung nicht. ADN
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