■ BIG BROTHER: Polizei darf Daten Jugendlicher speichern
Berlin. Die Polizei darf nach einem Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes auch Jugendliche fotografieren und ihre Daten speichern, wenn sie eines Sexualverbrechens verdächtigt werden. Mit diesem Beschluß hob das Gericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes auf, das einem 15jährigen zugestanden hatte, eine sogenannte erkennungsdienstliche Behandlung zu verweigern.
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