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Polizei BerlinKoppers im Fokus

In der Affäre um schadstoffbelastete Schießstände der Berliner Polizei könnte doch noch ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden.

Noch Polizeivizepräsidentin: Margarete Koppers Foto: dpa

Es wäre der letzte öffentliche Auftritt als Polizeivizepräsidentin im Innenausschuss gewesen. Aber Margarete Koppers kam am Montag nicht. Auch Polizeipräsident Klaus Kandt blieb der Sitzung fern. Dass die Ausschusssitzung über die Schießstände der Polizei dennoch zu einer Debatte über die Vizepräsidentin wurde, erfolgt nicht ohne Grund: Koppers wird am 1. März von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) zur Berliner Generalstaatsanwältin ernannt.

Eigentlich wollte die Opposition die Polizeiführung zu ihren Kenntnissen über die Schießstände befragen. Es besteht der Verdacht, dass Polizisten wegen nicht ordnungsgemäß funktionierender Abluftanlagen jahrelang toxischen und krebserregenden Pulverdämpfen ausgesetzt waren. Gegen Koppers und Kandt wird wegen des Verdachts ermittelt, untätig geblieben zu sein. Er habe die beiden dazu angehalten, nicht in den Ausschuss zu kommen, sagte Innenstaatssekretär Torsten Akmann am Montag. Auch die Polizeiführung habe ein Recht auf Aussageverweigerung.

Das Problem mit den Schießständen hat die rot-rot-grüne Koalition von den Vorgängerregierungen geerbt. Polizisten, deren Erkrankung auf die Schadstoffbelastung beim Schießtraining zurückgeht, werden nun unbürokratisch entschädigt. Eine unabhängige Bewertungskommission, die Ende März eingesetzt wird, werde darüber befinden, sagte Akmann. Das Gremium besteht aus einer Sozialrichterin und zwei Medizinern.

Im Fokus der Opposition stand am Montag aber die Personalie Koppers. Mit ihrer Ernennung zur Generalstaatsanwältin wird die 54-Jährige Vorgesetzte der Fachabteilung, die gegen sie selbst das Verfahren führt. Das sei ein einmaliger Vorgang in der deutschen Rechtsgeschichte, meinte der innenpolitische Sprecher der CDU, Burkard Dregger, nach der Sitzung. „Welcher Untergebene, der noch etwas werden will, traut sich, gegen die eigene Vorgesetzte vorzugehen?“ Die CDU werde deshalb in den nächsten Tagen überlegen, ob in der Affäre um die Schießstände nicht doch ein Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses eingesetzt werden solle.

Bisher hatte nur die FDP einen Untersuchungsausschuss gefordert. Allerdings sollte der neben den Schießständen auch die Missstände in der Polizeiakademie verhandeln und die Überlastung bei Polizei, Feuerwehr und Justiz. Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses würden die Stimmen von CDU und FDP reichen. Die AfD hat aber auch schon Zustimmung signalisiert.

Das ist ein einmaliger Vorgang in der deutschen Rechtsgeschichte

Burkard Dregger, CDU

Koppers werde „die beste Generalstaatsanwältin sein, die Berlin je hatte“, schwang sich der innenpolitische Sprecher der Grünen, Benedikt Lux, zur Verteidigungsrede auf. Niklas Schrader, Innenpolitiker der Linken, warf der Opposition vor, sich nur deshalb auf Koppers eingeschossen zu haben, weil diese womöglich den Grünen nahestehe. Von Kandt, den seinerzeit die CDU geholt hatte, spreche dagegen niemand. „Sie messen mit zweierlei Maß“, warf Schrader der Opposition vor.

Zweierlei Maß – das praktiziert in den Augen von Marcel Luthe (FDP) gerade die rot-rot-grüne Landesregierung. Warum gegen Koppers eigentlich kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei? Bei jedem anderen Polizisten sei es Usus: Strafrechtliche Ermittlungen gingen immer mit einem Disziplinarverfahren einher. Damit, so Luthe, werde verhindert, dass Beamte mit einem offenen Strafverfahren befördert werden könnten. Generalstaatsanwältin zu werden sei aber eine klassische Beförderung.

Innenstaatssekretär Akmann erwiderte: Zureichende Anhaltspunkte für den Verdacht eines Dienstvergehens lägen nicht vor.

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