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Politischer Maulkorb für Araber in Berlin

■ Ausländerbehörde verbietet arabischen Staatsbürgern politische Betätigung/ Anwalt: Verfügung rechtlich unhaltbar

Berlin (taz) — Es begann mit scheinbar unverfänglichen Gesprächen beim Staatsschutz, dann folgten Hausdurchsuchungen und Festnahmen. Gestern hat die Berliner Innenverwaltung den ersten arabischen Staatsbürgern in der Stadt einen Maulkorb verpaßt. Gemäß Paragraph 37 des neuen Ausländergesetzes untersagte die Ausländerbehörde mehreren Arabern jegliche politische Betätigung. Damit nicht genug: Die Betroffenen müssen sich ab sofort zweimal wöchentlich bei der Polizei melden. Sie dürfen das Land Berlin nicht ohne behördliche Genehmigung verlassen.

Im Falle eines palästinensischen TU- Studenten wird der Maulkorb damit begründet, daß Saddam Hussein zu Terroranschlägen aufgerufen und dabei auch an nichtirakische Staatsbürger appelliert habe. Deshalb sei nicht ausgeschlossen, „daß auch Sie sich an solchen Anschlägen beteiligen werden“. Der Anwalt des Studenten hält eine solche Begründung für „rechtlich unhaltbar“, der Asta der TU Berlin spricht von „massiver Einschüchterung“.

Unter arabischen, aber auch türkischen Staatsbürgern macht sich nach den jüngsten Polizeiaktionen in Form von Vorladungen, Hausdurchsuchungen und Ausweisungsverfügungen zunehmend Angst und Verunsicherung breit. Über die „Außenwirkung solcher Verfügungen auf Dritte“ wollte man sich gestern bei der zuständigen Innenverwaltung nicht äußern.

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