Politik: Arroganz trifft Inkompetenz
Wäre Scheitern in Zahlen messbar, müsste die Einheit Razavi heißen: Benannt nach Baden-Württembergs Wohnbauministerin. Die Fehlbesetzung dieser wichtigen Position verschlechtert eine ohnehin katastrophale Lage.
Von Minh Schredle
Gerade wo die Wetterdienste vor Glätte und Eisregen warnen, erscheint der Rückzug ins Kuschelige besonders verlockend. Doch in Baden-Württemberg, einer der reichsten Gegenden Europas, können es sich über 600.000 Menschen nicht leisten, ihre Wohnung angemessen zu beheizen – das entspricht sechs Prozent der baden-württembergischen Bevölkerung. Diese Zahl hat das Statistische Landesamt für das Jahr 2022 ermittelt, neuere Erhebungen liegen dazu nicht vor. Doch die anhaltende Krisenentwicklung liefert wenig Futter für die Vermutung, dass sich in der Zwischenzeit viel zum Besseren gewendet haben könnte.
„Galten zur Jahrtausendwende die wesentlichen Aspekte der Wohnungsfrage noch als gelöst, so stehen nun längst überwunden geglaubte Themen wie Wohnungsnot, Überbelegung oder Wohnen in vernachlässigten Beständen wieder auf der politischen Agenda“, schreibt das Statistische Landesamt als Teil seiner Armutsberichterstattung. Schätzungen zufolge fehlen in Baden-Württemberg um die 200.000 Wohnungen, der Mangel trifft die ganze Gesellschaft – aber die Armen am härtesten. Sie geben laut Statistik 44,8 Prozent ihres Einkommens für die Kaltmiete aus, bei den Spitzenverdienern ohne Eigenheim sind es 13,8 Prozent. Wem nach der Überweisung an den Vermieter wenig bleibt, dem verschließen sich Freiräume zur gesellschaftlichen Teilhabe, es wird schwieriger, Geld anzusparen. Und nicht zuletzt kann eine schlechte Wohnsituation auch auf die Psyche durchschlagen: weil die vier Wände einen Rückzugs- und Schutzraum darstellen, wie das Landesamt betont, weil sie Intimität und Privatsphäre bieten und es belastend ist, wenn die Fenster nicht dicht sind oder der Schimmel nicht entfernt wird.
Was preisgünstige Sozialwohnungen angeht, rangiert Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich im unteren Viertel und liegt weit unter dem Durchschnitt. Im benachbarten Bayern kommen auf 1.000 Mieteinheiten 42 Sozialwohnungen – hier im Südwesten sind es nur 21. Somit erscheint der Gedanke naheliegend, sich bei der Förderpraxis anzuschauen, wo es besser läuft. Aber die Hauptverantwortliche für den baden-württembergischen Wohnungsbau lässt daran wenig Interesse erkennen.
Nach der Landtagswahl 2021 wurde unter grün-schwarz ein eigenes Ministerium für den Wohnungsbau eingerichtet. An der Spitze steht die stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Nicole Razavi, die mit ihrer persönlichen Bilanz sehr zufrieden ist – im Gegensatz zu den Fachleuten.
Im März 2024 hatte ein Bündnis aus der Branche zum Aktionstag „Lasst uns wieder Wohnungen bauen“ aufgerufen, ein einmaliger Vorgang in der Landesgeschichte. Beteiligt waren 15 Organisationen, zur Demonstration in der Stuttgarter Innenstadt erschienen 1.200 Menschen. Am Abend hatte die Architektenkammer zu einem Symposion geladen, bei dem konkret über sachkundige Vorschläge diskutiert worden ist. Noch unter der Ampelregierung hatte der Bund ein Programm aufgelegt, um den Wohnungsbau mit 18 Milliarden Euro zu fördern und Maßnahmen der Länder mitzufinanzieren. Je höher der Eigenanteil, desto höher der Zuschuss vom Bund. Bayern entschied sich, das volle Fördervolumen auszuschöpfen. Baden-Württemberg hätte bis zu 590 Millionen Euro zahlen und sich damit fast eine Milliarde Euro an Zuschüssen sichern können – aber wollte nur 160 Millionen Euro ausgeben. Ministerin Razavi, die weder bei der Demo noch beim Symposion vorbeigeschaut hat, meint dazu, die Wohnungsnot sei „nicht mit immer mehr Geld vom Staat“ zu lösen, und erklärt: „Der Baukrise hinterher zu fördern und den Preisanstieg damit weiter anzuheizen, das halte ich nicht für das richtige Mittel.“
Irrwitzige Verwaltungskosten
Wo Baden-Württemberg in angespannten Haushaltszeiten an der einen Stelle auf massig Geld verzichtet, insistiert das Ministerium an anderer darauf, es weiter zu verschwenden. So verweist Razavi („Jede Wohnung zählt!“) nicht ohne Stolz auf die sogenannte Wohnraumoffensive: „Die Unterstützungsangebote werden insgesamt sehr gut angenommen und zeigen Wirkung“, schreibt das Ministerium im April 2024 in einer Stellungnahme gegenüber dem Landtag. Das genaue Gegenteil behauptet der Landesrechnungshof, der das Programm in seinem Jahresbericht 2025 einer vernichtenden Kritik unterzogen hat. Die eingesetzten Instrumente hätten sich „als weitgehend unwirksam“ erwiesen, die Programme seien teuer und wenig nachgefragt. „Das gesetzte Ziel – mehr bezahlbarer Wohnraum – wird kaum erreicht“, stellte Cornelia Ruppert, Präsidentin des Rechnungshofs, dazu fest.
„Teilweise waren die Verwaltungskosten für die Abwicklung deutlich höher als die bewilligten und ausbezahlten Mittel“, heißt es im Prüfbericht. Bei einem Angebot für Kommunen seien demnach bis Ende 2024 „Verwaltungskosten von rund 2 Millionen Euro“ entstanden. Demgegenüber stehen 660.000 Euro, die für Leistungen bewilligt worden sind, „tatsächlich ausbezahlt wurden lediglich rund 70.000 Euro“. Selbst wenn der Rest noch folgen sollte, läge die Verwaltungskostenquote demnach bei über 300 Prozent.
Vergleichbar erfolglos läuft es bei dem Grundstücksfonds, für den insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Der Plan: Das Land springt für Kommunen ein, wenn letztere Interesse an einem Grundstück haben, aber das Geld dafür fehlt. Dann wird nach einem Investor gesucht, der das Grundstück kauft und darauf bezahlbaren Wohnraum baut. Das Manko: Bei Verwaltungskosten von bislang 2,5 Millionen Euro ist über den Grundstücksfonds noch nicht eine einzige Sozialwohnung entstanden.
Der Rechnungshof spricht von einer „ernüchternden Bilanz“ und empfiehlt der Landesregierung explizit, „die geprüften Programme der Wohnraumoffensive einzustellen und die Mittel aus der Rücklage der allgemeinen Wohnraumförderung zuzuführen“ – dort sei die Nachfrage hoch, es komme „wegen fehlender Mittel zu längeren Wartezeiten“. Hier, bei der allgemeinen Wohnraumförderung, könne das Geld „unverzüglich, zielgerichtet und auf wirtschaftlichere Weise“ dafür eingesetzt werden, „damit das Ziel, zusätzlichen auch sozial gebundenen Wohnraum zu schaffen, tatsächlich erreicht“ wird, wie Rechnungshof-Präsidentin Ruppert klarstellt. Dazu noch eine Einschätzung der Redaktion: Hier wären auch die mehreren hundert Millionen Euro an Bundesmitteln gut aufgehoben gewesen, auf die Baden-Württemberg freiwillig verzichtet hat.
Das Ministerium hält Kritik allerdings nicht für gerechtfertigt. Der Grundstücksfonds verfüge „über großes Potenzial“ und sollte daher fortgeführt werden, bei der Beratung von Kommunen sei die Verwaltungskostenquote „nicht aussagekräftig“, geringe Nachfrage wird durch „zu geringe Sensibilität der Kommunen“ erklärt und zuletzt betont das Ministerium „die Signalwirkung der geprüften Instrumente der Wohnraumoffensive an die Kommunen“. Was soll man dazu noch sagen? Der Rechnungshof erwidert trocken: „Die vom Ministerium geltend gemachte Signalwirkung ist nicht ersichtlich.“
Zwischenmenschlich schwierig
Nicht nur fachlich, auch im Umgang lässt die Ministerin zu wünschen übrig. Gegenüber Landtagsabgeordneten – nicht nur aus der Opposition – tritt Razavi selbstverliebt und herablassend auf. Wer sich mit der Materie auskennt und mit ihr diskutieren muss, sagt, ihr sei ein erhebliches Kompetenzdefizit zu attestieren. Auf Kritik reagiere die Ministerin schroff und schnippisch, gerne auch besserwisserisch und autoritär. Razavi – zumindest das gestehen ihr Kritiker:innen zu – sei erfahren darin, Macht auszuüben. Für den Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg bedeutet die Fehlbesetzung dieser wichtigen Position allerdings eine erhebliche Verschlechterung der ohnehin katastrophalen Ausgangslage.
Während für einkommensarme Menschen wenig getan wird, geht es in Baden-Württemberg als sozialer Wohnungsbau durch, Einfamilienhäuser mit sechsstelligen Beträgen zu fördern, wovon laut Razavi „geringe bis mittlere Einkommen“ profitieren. Sie rät von einer Neiddebatte ab. Die Gelder kommen aus einem großen Topf für die Wohnraumförderung, in die auch Mittel aus dem Programm „Junges Wohnen“ geflossen sind. Damit wollte der Bund eigentlich dezidiert Wohnraum für Studierende und Azubis fördern. Durch einen fragwürdigen Kunstgriff hat das Ministerium die Mittel kurzerhand umgewidmet, damit sie zum Teil jenes großen, allgemeinen Pools wurden, mit dem auch Sozialprojekte wie das Eigenheim unterstützt werden. Kürzlich machte sich die Ministerin dafür stark, dass die Mietpreisbremse nicht mehr in Mannheim und Konstanz greift.
Ein besonders groteskes Exempel wohlfeiler Selbstgefälligkeit, lieferte Razavi bei einem Auftritt im Landtag, Frühjahr 2024, Fachausschuss für Wohnen. Kurz zuvor hatte die Architektenkammer – deren Präsident Markus Müller 15 Jahre lang der CDU-Fraktion im Gemeinderat von Meckenbeuren vorsaß – Razavi vorgeworfen, ihre „Untätigkeit verschärft die Wohnungsbaukrise“. Vorausgegangen waren dieser Kritik gescheiterte Verhandlungen: Ende 2023 arbeiteten Branchenverbände und das Ministerium an einer gemeinsamen Resolution. Der vorgelegte Entwurf des Ministeriums sei jedoch „auf große Ernüchterung“ gestoßen, wie die Architektenkammer schreibt: „Das Bauministerium zeigte keine Bereitschaft, die Änderungsvorschläge in einem ausreichenden Umfang zu übernehmen, mit der Folge, dass alle am Krisengespräch beteiligten Verbände die Unterzeichnung der Resolution verweigerten.“
Im Fachausschuss wollte nun der FDP-Abgeordnete Erik Schweickert wissen, was genau in diesem vom Ministerium geheim gehaltenen Entwurf stand. Die Antwort von Razavi im exakten Wortlaut: „Sie machen so den Eindruck, als würden wir irgendetwas verschleiern oder vernebeln. Nein, also erstens Mal nein. Ne, ne, ne, ne. Nein, also ich glaub … vielleicht … ich weiß gar nicht … Ich tue mich da bissle schwer, ich bin ja auch Abgeordnete, aber Ihnen zu erklären, dass wir eine Gewaltenteilung haben, zwischen Aufgabe der Exekutive und Aufgabe der Legislative. Und hier macht ein Ministerium einfach – und ich behaupte mal selbstbewusst: ziemlich gut – seine Arbeit. Nur ... des isch exekutives Handeln. Und des können Sie noch zehn Mal fordern. Sie kriegen doch von mir keine Textentwürfe aus meinem Ministerium. Niemals. Warum auch?“
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