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Planetcom darf nicht catern

Die Planetcom GmbH als Veranstalter der Love Parade am Samstag darf an der Paradestrecke durch den Tiergarten keine Verpflegungsstände aufstellen. In einem Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht gestern, dass eine Vergabe dieser Catering-Rechte an die Veranstalter der Parade „nicht zwingend“ sei. Die Bezirksämter Tiergarten und Charlottenburg hatten die Vergabe der Rechte zur Aufstellung von Verpflegungsständen von Fragen der Straßenreinhaltung und der Beteiligung an den durch die Parade verursachten Kosten abhängig gemacht. Dies sei „nicht zu beanstanden“, betonte das Verwaltungsgericht. Auch die Forderung nach einem Mehrwegsystem für Getränkebecher sei „sachgerecht“. ADN

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