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Plädoyers im Fall Torben P.Staatsanwalt fordert Haftstrafe

Der wegen einer Gewalttat in einem U-Bahnhof angeklagte Torben P. soll vier Jahre Jugendstrafe bekommen, fordert die Anklage. Verteidigung plädiert auf Bewährung.

Der angeklagte Torben P. am Donnerstag vor Verhandlungsbeginn. Bild: dpa

Der 18-jährige Schüler Torben soll nicht nach Erwachsenen- sondern nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. In diesem Punkt waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Donnerstag einig. In der Frage, wie die Gewalttat im U-Bahnhof Friedrichstraße zu bestrafen ist, gingen die Ansichten indes weit auseinander. Vier Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung forderten die Ankläger, zwei Jahre auf Bewährung die Verteidiger. Die Vertreterin der Nebenklage wollte Torben P. gar wegen versuchten Mordes hinter Gittern sehen.

Auch bei den Plädoyers ging es immer wieder um die Bilder, die Überwachungskameras am 23. April von der Tat auf dem U-Bahnhof Friedrichsstraße aufgezeichnet hatten. Insbesondere um eine Szene, die Torben P. in den Medien Bezeichungen wie "Hasstreter" einbrachte. Der Ausschnitt zeigt, wie der 18-Jährige einen Fahrgast mit einer Flasche niederschlägt und dem am Boden liegenden vier Mal mit voller Wucht gegen den Kopf tritt. Er versucht es sogar noch ein fünftes Mal, wird aber von einem couragierten Zeugen gehindert. Auch er wird von Torben P. und dem gleichaltrigen Mitangeklagten Nico A. zu Boden geschlagen.

Die unmittelbare Tatszene ist acht Sekunden lang, es gibt keinen Ton. Die Körpersprache des Angeklagten spiegele "Triumph und Sicherheit", so die Staatsanwältin Katrin Faust. Sie glaube Torben P. nicht, dass er so betrunken war, wie er vor Gericht behauptete. Der Angeklagte hatte erklärt, sich an das unmittelbare Tatgeschehen nicht erinnern zu können. Die Erinnerungslücken seien vorgeschoben, so die Staatsanwältin. Wenn Torben P. in seinem Geständnis erklärt habe, Verantwortung für seine Tat übernehmen zu wollen, so nehme sie ihm das nicht ab. "Es ging ihm darum zu beschönigen. Er wußte genau, wo er hintritt", habe den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwältin. Dass dieser überlebt habe, sei "eher dem Zufall zuzuschreiben".

Die Bilder könnten auch ganz anders interpretiert werden, meinten Torben P.s Verteidiger. Man sei weit entfernt dem Opfer eine Mitschuld geben zu wollen. Es könne aber sein, dass Torben P. bei dem vorangegangenen Gerangel mit dem Opfer auf dem Bahnhof "seinen Körper erst mal auf Verteidigungmodus" geschaltet habe und diesen nicht "wie eine Maschine" sofort habe zurückschalten können. Die Dynamik dürfe nicht unterschätzt werden. "Es mag sein, dass er die Situation aufgrund seiner hochgradigen Alkoholisierung völlig verkannt hat".

Die Verteidiger forderten, die Strafe zur Bewährung auszusetzten. Torben P. Reue sei ehrlich, er setze sich mit der Tat auseinander, absolviere freiwillig eine Therapie. Er habe einen neuen Schulplatz gefunden. Strafmildernd berücksichtigt werden müsse auch, dass der Angeklagte eine Verfolgung und Diffamierung sondergleichen erfahren habe, sagten die Anwälte - und meinten damit die Medienberichterstattung. Aufgrund von Morddrohungen habe die Familie sogar umziehen müssen. Das Urteil soll am 19. September verkündet werden.

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1 Kommentar

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  • P
    paul

    ich finde es unerträglich, dass es strafmindernd wirkt, wenn sich menschen freiwillig, meist mit spass besaufen und dann durchdrehen und, wie in diesem fall, andere menschen verletzen. das ist für mich ein komplett absurdes gesetz.