■ Am Rande: Plädoyer im Prozeß: Vogel war Mittäter
Berlin (dpa/AFP) – Im zweiten Prozeß gegen den früheren DDR- Unterhändler Wolfgang Vogel hat die Staatsanwaltschaft gestern eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen neun Fällen der Erpressung ausreisewilliger DDR- Bürger gefordert. Ihm wurde vorgeworfen „Mittäter im Repressionssystem“ gewesen zu sein. Vogel habe durch seine Stellung als Bevollmächtigter für humanitäre Fragen „erheblichen Einfluß“ in Ausreiseangelegenheiten gehabt. Er sei in diesen Fragen keineswegs ein Bittsteller gegenüber dem Staat gewesen, wie er es selbst behauptet habe. Vogel und der Mitangeklagte Gerhard Niebling hätten ihren ausreisewilligen Mandanten klargemacht, daß sie die DDR nur verlassen könnten, wenn sie ihre Immobilien und ihr Bargeld dem Staat oder priviligierten DDR-Bürgern überließen.
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