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Plädoyer im Börsenprozeß

■ Staatsanwaltschaft fordert im abgetrennten Prozeß sieben Jahre Haft wegen Anschlags auf Frankfurter Börse

Frankfurt (ap) — Auch gegen den vierten und letzten Angeklagten im Prozeß um den Brandanschlag auf die Frankfurter Börse hat die Bundesanwaltschaft am Freitag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt sieben Jahre Haft beantragt. Die Anklagevertretung sah es als erwiesen an, daß der 27jährige Student Stefan F. bei dem Anschlag vom 12. April 1989 mitgewirkt hatte, bei dem ein Schaden von 500.000 Mark entstand. Wegen Brandstiftung, Sachbeschädigung und Unterstützung der RAF waren bereits im Herbst eine Studentin, eine Altenpflegerin und ein Berufsloser zu je sieben Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

Sechs Leute hatten damals mehr als 40 Molotowcocktails in den Aktiensaal geworfen, wo sich 300 Personen aufhielten. Verletzt wurde niemand. Mit der Aktion sollte auf einen Hungerstreik von RAF-Häftlingen hingewiesen werden.

Die Verhandlung wird am kommenden Freitag mit den Schlußworten der Verteidigung fortgesetzt. Mit dem Urteil wird Mitte Dezember gerechnet.

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