: Pipifax zur Beruhigung von Heulsusen –betr.: „Generalsekretär Annan gibt kein grünes Licht für Nato-Einsatz“, taz vom 6.10.98
Im Artikel des sonst so kompetenten Andreas Zumach finde ich die Formulierung „rechtliche Basis“. Ich vermute, daß er damit eine Rechtsgrundlage (engl. legal basis) beziehungsweise im vorliegenden Falle deren Fehlen meint; dann sollte aber auch genau dieses Wort verwendet werden. Eine rechtliche Basis ist ein verzichtbarer Pipifax zur Beruhigung von Heulsusen, die nicht einsehen wollen, daß richtige Männer Probleme erfolgreich dadurch lösen, daß sie ordentlich draufkloppen. Die tun was. Egal was. Hauptsache tun.
Eine Rechtsgrundlage dagegen ist notwendige Bedingung für eine Amtshandlung eines Bundesministers, ihr Fehlen hat erhebliche Rechtsfolgen. Da das Völkerrecht in Deutschland unmittelbar geltendes Recht ist, verstößt eine Einleitung von Kriegshandlungen durch Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland ohne völkerrechtiche Rechtsgrundlage gegen geltendes Recht. Die Legalität ist jedoch die wohl grundlegendste Forderung an eine Amtshandlung eines Bundesministers in einem Staat, der sich als Rechtsstaat versteht. Ist das wirklich so schwer zu begreifen? Ralf Kleinworth, Mannheim
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