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PhantombildPolizei Buxtehude darf mit Bushido fahnden

Ein dem Musiker nachempfundenes Fahndungsbild der Polizei Buxtehude hat zunächst keine strafrechtlichen Folgen. Als Vorlage für das Phantombild diente ein Foto von Bu­shido. Die Staatsanwaltschaft Stade habe die entsprechenden Ermittlungen eingestellt, sagte nun ein Sprecher. Es werde mit dem Bild klar erkennbar nicht nach dem Musiker, sondern einem unbekannten Räuber gefahndet. Außerdem läge kein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz vor, zumal das Bild extra verfremdet worden sei. Bushido hatte wegen des Phantombilds im April Strafanzeige wegen Verleumdung und Verfolgung Unschuldiger erstattet. Das LKA Niedersachsen hatte im März mitgeteilt, dass der Zeichner ein Foto Bushidos im Internet als Grundlage genommen habe, nachdem das Opfer eines Raubes zuvor entsprechende Angaben gemacht hatte. (dpa)

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