piwik no script img

Pflugradt vor Gericht

■ Ärger um Presse-Benachrichtigung

Wenn auf der Pressemitteilung der Oberstaatsanwaltschaft ein Prozeß mit Beteiligung des „damaligen Geschäftsführers des CDU-Landesverbandes Helmut P. (46)“ avisiert ist, dann steht die Presse natürlich auf der Matte. Nur leider umsonst. Gestern sollte Helmut Pflugradt vor dem Amtsgericht erscheinen, weil die CDU im März Wahlplakate aufgestellt hatte, obwohl sie doch nur die Erlaubnis für Veranstaltungsplakate gehabt hatte. 400 Mark Bußgeld sollte der Wahlkampfmanager bezahlen. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Deshalb die Verhandlung.

Zu der kam es nicht, aber dafür zu großer Säuernis bei Staatsanwalt Gottschalk. Als der die wartende Presse sah, wollte er von der prompt wissen, woher die von dem Termin erfahren hatte. Und als er von der offiziellen Benachrichtigung erfuhr war kein Halten mehr. Er habe doch extra einen Vermerk geschrieben, daß der Termin nicht veröffentlicht werden solle. Und: „Sie brauchen gar nicht auf einen Termin zu spekulieren. Das geht jetzt schriftlich. Außerdem hat es bei der SPD auch mal sowas gegeben.“ ab

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen