in kürze PRIVATE KRANKENKASSEN : Pflicht zur Auskunft
Lehnt eine private Krankenversicherung die Erstattung von Behandlungskosten ab, muss sie dem Patienten ein dafür maßgebliches Gutachten offen legen. Dazu gehört auch der Gutachtername, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). (Az. IV ZR 418/02 vom 11. 6. 2003). (dpa)