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Pflicht-Schlichtung soll Gerichte entlasten

Bonn (AFP) – Bei relativ unwichtigen Streitigkeiten soll vor der Anrufung eines Amtsgerichts künftig ein außergerichtlicher Schlichtungstermin zur Pflicht gemacht werden. Der entsprechende Gesetzentwurf passierte gestern den Bundesrat in Bonn. Bestimmte Fälle können damit vor Annahme einer Klage durch die Gerichte per Schlichtungstermin geklärt werden. Dies betrifft vermögensrechtliche Auseinandersetzungen mit einem Streitwert unter 1.500 Mark sowie Nachbarschafts- und Ehrstreitigkeiten. Das Schlichtungsverfahren solle möglichst formlos ablaufen.

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