: Pflegebedürftige haben Sozi-Anspruch
Pflegebedürftige haben nach Inkraftreten der Pflegeversicherung am Sonnabend weiter Anspruch auf Sozialhilfe. Das gelte auch für den Fall, daß ihre Anträge von den Pflegekassen noch nicht beantwortet seien, sagte Sozialminister Hiller. Die bisher von den Sozialämtern an Pflegebedürftige gewährten Hilfen könnten nur dann entfallen, wenn die Leistungen der Pflegekassen auch tatsächlich erfolgten. Von den mehr als 85.000 Anträgen in Niedersachsen sind rund 50.000 noch nicht bearbeitet. dpa
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