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■ HufgeklapperPferde vor Gericht

Nürnberg (dpa) – Wer Pferde in Ortschaften hält, muß Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Hufgeklapper und Mistgestank dürfen auch auf dem Land nicht über das übliche Maß an Belästigung überschreiten, so das Urteil des Landgerichts Nürnberg/Fürth (Az.: 13 S 4436/95). Foto: Ralph Rieth

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