: Per Gericht gegen Plakatverbot
BERLIN taz ■ Mit einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Kassel will sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG) gegen den Versuch der Bahn AG wehren, die Plakate der BAG entfernen oder überkleben zu lassen. „Wir bestehen auf dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung“, sagte Thomas Specht-Kittler von der BAG gestern der taz. „Das kann die Deutsche Bahn nicht verbieten.“ Seit einer Woche protestiert die BAG in 100 Städten mit Plakaten gegen die Verdrängung Armer aus öffentlichen Räumen. Unter dem Motto „Die Entdeckung Bahnhof – Wer nicht konsumiert, fliegt raus“ greift sie dabei auch die Deutsche Bahn AG an. Deren Tochtergesellschaft, die Eisenbahnreklame, hatte daraufhin Werbefirmen aufgefordert, Plakate zu überkleben und Aufträge nicht auszuführen, sollten sich die Stellflächen auf Bahngelände befinden. ANN
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen