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Archiv-Artikel

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NRW-Innenminister Ingo Wolf hält dem Terrorismusbekämpfungs-Wahn seiner CDU-Kollegen rechtliche Bedenken entgegen. Was von ihm nicht ausgesprochen wird, aber zwischen den Zeilen durchklingt: Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei Terrorismusverdacht ist eine Null-Forderung.

KOMMENTAR VONNATALIE WIESMANN

Nicht ohne Grund wird durch den Artikel 16 Grundgesetz der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft erschwert, beziehungsweise ausgeschlossen, wenn keine andere Staatsbürgerschaft vorhanden ist. Unter der Nazi-Herrschaft wurden dadurch massenweise Juden und Regime-Gegner zu Staatenlosen, prominentestes Beispiel ist Schriftsteller Thomas Mann. Auch die DDR bürgerte Kritiker wie Liedermacher Wolf Biermann aus.

Nach der Logik des baden-württembergischen Innenministers müsste man rechtsradikale, „echte“ Deutsche ausbürgern können, wenn sie gegen die Interessen der Bundesrepublik verstoßen. Auch die Mitglieder und Sympathisanten der Roten Armee Fraktion (RAF) hätten in den 70er und 80er Jahren die Grundlage für ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Wenn wir irgendwann soweit sind, dass generell Menschen islamischer Herkunft nur noch auf Bewährung Deutsche werden dürfen, haben wir den Rassismus endgültig institutionalisiert. Gut, dass das deutsche Grundgesetz nicht einfach so zu verändern ist. Das scheint auch der NRW-Innenminister so zu sehen.