: Parteiverbot bestätigt
KARLSRUHE taz ■ Das Verbot der islamistischen Wohlfahrtspartei in der Türkei im Jahr 1998 war kein Verstoß gegen europäisches Recht. Das ist die Sichtweise des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Gerade mal mit einer Stimme Mehrheit haben die Richter gestern die Klage gegen das Verbot abgewiesen. Mit dem Verbot der Refah Partisi werde die Demokratie in der Türkei geschützt und nicht gegen die Versammlungsfreiheit verstoßen, so das Urteil der Richter. Geklagt hatten der frühere türkische Ministerpräsident und Chef der Wohlfahrtspartei, Necmettin Erbakan, und zwei seiner ehemaligen Parteigenossen. Das bis 2003 geltende Politikverbot für Erbakan in der Türkei bleibt mit dem Richterspruch in Kraft. HAR
ausland SEITE 9
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen