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Parteien genehmigen sich Finanzspritze

Bonn (dpa) – Die von den Bundestagsparteien geplante Aufstockung der Parteienfinanzierung soll bereits rückwirkend zum 1. Januar 1998 in Kraft treten. Für die im Parlament vertretenen Parteien bedeutet dies eine gemeinsame Finanzspritze von 15 Millionen Mark. Das Gesetz soll bereits morgen in dritter Lesung verabschiedet werden. Der interfraktionelle Entwurf von SPD, CDU/CSU, den Grünen und der FDP hebt die „absolute Obergrenze“ von 230 auf 245 Millionen Mark pro Jahr an.

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