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Parteien dürfen nicht ans Melderegister

Münster (ap) - Städte und Gemeinden sind berechtigt, Parteien Auskünfte aus dem Melderegister generell zu verweigern. In einer am Mittwoch bekanntgegebenen Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster stellten die Richter fest, es sei rechtens, wenn ein Oberstadtdirektor im Rahmen seines Ermessens keiner Partei Melderegisterauskünfte erteile. Ein Rechtsanspruch auf Auskünfte aus dem Melderegister stünde den Parteien nicht zu.

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