Elbphilharmonie : Parlamentarier im Blindflug
Es ist schon ein starkes Stück. Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft entscheiden über ein 300-Millionen-Euro-Projekt, ohne die genauen Hintergründe zu kennen. Der Senat will die Unterlagen Ende April nachreichen und der Staatsrat, der versprochen hatte, die Akten vor der Entscheidung herbeizuschaffen, muss gehen.
KOMMENTAR VON GERNOT KNÖDLER
Mit dieser Vorgehensweise setzt der Senat den Stil fort, in dem er das Projekt „spektakuläres Konzerthaus auf ehemaligem Kaispeicher“ bisher voran getrieben hat – zum Schaden der Stadt. Denn der Bau, für den einmal ein „Festpreis“ von 114 Millionen Euro vereinbart war, kostet inzwischen knapp das Dreifache. Mit dem Vorhaben hatte der Senat eine Projektentwicklungsgesellschaft beauftragt. Ohne genauer hinzuschauen, hatte der Senat sie vor sich hin werkeln lassen, bis er plötzlich überrascht feststellte, dass der kleine Laden mit dem komplexen Projekt überfordert war.
Die Bürgerschaft würde wenigstens jetzt gerne wissen, wie die Kostensteigerung zu Stande kam. Dass sich der Senat darauf zurückzieht, dass er alles, was rechtlich für die Haushaltsberatungen geboten sei, vorgelegt habe, ist eine Missachtung des Parlaments. Dessen ureigenstes Recht ist es, den Haushalt zu bewilligen. Dazu muss es auch in die Lage versetzt werden, die Zahlen, die ihm vorgelegt werden, zu bewerten.