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■ Am RandeParken wird durch Urteil zum Glücksspiel

Berlin (dpa) – Ein kostenpflichtiges Abschleppen von Fahrzeugen aus einem Parkverbot ist selbst dann zulässig, wenn das Verbotsschild erst nachträglich aufgestellt worden ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern in einem Grundsatzurteil entschieden. Für die Wirksamkeit eines Verkehrsschildes komme es nicht darauf an, daß es von den Verkehrsteilnehmern tatsächlich zur Kenntnis genommen werde (Az.: 11 C 15/95). In dem Urteil machten die Bundesrichter aber den Behörden zur Auflage, daß das Schild einige Zeit gestanden haben muß, bevor der Halter zur Kasse gebeten werden kann.

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