PUSSY-RIOT-MUSIKERINNEN : Gericht: Urteil muss überprüft werden
MOSKAU | Im Fall der zu zwei Jahren Straflager verurteilten beiden Frauen der kremlkritischen Punkband Pussy Riot hat das oberste Gericht Russlands erstmals schwere Verstöße gerügt. So seien weder das junge Alter noch weitere strafmildernde Gründe berücksichtigt worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Der Richter ordnete auf Antrag von Menschenrechtlern an, das Urteil gegen die inhaftierten Aktivistinnen Nadeschda Tolokonnikowa (24) und Maria Aljochina (25) neu zu fassen. Die immer wieder auch international kritisierte Haftstrafe endet in gut zwei Monaten Anfang März. Der russische Menschenrechtsbeauftragte Wladimir Lukin, der die Beschwerde beim obersten Gericht eingereicht hatte, und die Anwälte von Pussy Riot hoffen auf eine baldige Freilassung der Frauen.
Zudem will die Staatsduma von kommender Woche an über eine große Amnestie beraten, in deren Folge die nach ihrer Kritik an Kremlchef Wladimir Putin inhaftierten Musikerinnen auf freien Fuß kommen könnten. Für die Frauen ist die Anordnung des Gerichts ein wichtiger Teilerfolg. (dpa)