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Archiv-Artikel

PROZESSBERICHTE Widerspruch

BERLIN | Der Deutsche Presserat sieht keinen Anlass für eine gesetzliche Beschränkung der Berichterstattung über Vergewaltigungsprozesse. „Das wäre ein Eingriff in die Pressefreiheit, und da muss man den Anfängen wehren“, so ein Sprecher des Selbstkontrollgremiums, Bernd Hilder. Nach den Erfahrungen mit dem Kachelmann-Verfahren fordern Rechtsexperten der Union, die Berichterstattung über Vergewaltigungsprozesse zu beschränken. (dapd)