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■ PROZESSGeldstrafe für Hakenkreuz-Tragen

Frankfurt/Oder (dpa) — Ein Skinhead, der mit einem Hakenkreuz an der Jacke im Gericht erschien, muß 1.200 Mark Geldstrafe zahlen. Der junge Mann wurde im Prozeß gegen Skinheads in einem beschleunigten Verfahren verurteilt. Vor dem Kreisgericht in Eberswalde müssen sich fünf Beschuldigte wegen der Tötung eines Afrikaners verantworten. Ein weiterer Angeklagter ist flüchtig. Die Ermittlungen gegen zwei Polizisten, die bei der Tötung des Angolaners nicht eingegriffen hatten, sollen nicht vor dem Ende des jetzt laufenden Verfahrens abgeschlossen werden.

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