POST-KONKURRENT PIN : Klage gegen Bundesrepublik gescheitert
BERLIN | Die private Postfirma Pin Mail ist mit einer Schadenersatzklage in Millionenhöhe gegen die Bundesrepublik Deutschland vorerst gescheitert. Das teilte das Landgericht Berlin am Mittwoch mit. Die Berliner Pin AG, Konkurrent der Deutschen Post, forderte 5 Millionen Euro. Diese Summe habe sie wegen des gesetzlich eingeführten Postmindestlohns vor einigen Jahren zusätzlich ausgeben müssen. Der Mindestlohn wurde später vom Bundesverwaltungsgericht wieder gekippt.
Das Landgericht Berlin wies die Klage nach einer Verhandlung ab. Eine Begründung liegt noch nicht vor. Pin Mail überlegt, in die nächste Instanz zu gehen.
Die Deutsche Post und die Gewerkschaft Ver.di hatten im November 2007 einen Mindestlohn von 9,80 Euro pro Stunde für Briefträger vereinbart. Kurz darauf bestimmte das Bundesarbeitsministerium den Mindestlohn für allgemein gültig. Mehrere private Konkurrenten der Post gingen wegen der erhöhten Ausgaben pleite. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte den Postmindestlohn im Jahr 2010 aus formalen Gründen für ungültig. (dpa)