■ PKK/BGH: Haftbefehle erlassen
Karlsruhe (AP) – Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat Haftbefehl gegen zwei Spitzenfunktionäre der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) erlassen. Wie der Generalbundesanwalt gestern mitteilte, wird den beiden 33 und 30 Jahre alten Männern die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung mit Sachbeschädigung in drei Fällen zur Last gelegt. Der 30jährige muß sich zusätzlich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die beiden Beschuldigten, die am 7. September festgenommen wurden, gehörten den Angaben zufolge der Führung der PKK in Deutschland an. Die Männer, deren Namen mit Ahmet K. und Efendi A. angegeben wurden, sollen sich an gewalttätigen Aktionen beteiligt haben, bei denen am 24. Juni 1993 fast zeitgleich 80 türkische Einrichtungen angegriffen und teilweise verwüstet wurden. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von rund 450.000 Mark. Zudem wird der 30jährige beschuldigt, ein abtrünniges PKK- Mitglied verstümmelt zu haben. Das Opfer hätte dabei schwere Schädelverletzungen erlitten und mußte mehrmals operiert werden.
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