PFÄNDUNGSSCHUTZ-KONTEN : Nachbesserungen gefordert
LEIPZIG | Drei Jahre nach Einführung von Bankkonten mit eingebautem Pfändungsschutz (P-Konten) hat die Verbraucherzentrale Sachsen gesetzliche Nachbesserungen gefordert. Es sei eine „gesetzliche Klarstellung“ nötig, dass Banken bei der Umwandlung von Girokonten in P-Konten die Kontoführungsgebühren nicht erhöhen dürften. Die zulässige Gebührenhöhe sei „immer noch strittig“. Auch dürfe die Umwandlung in ein P-Konto nicht zu Kontokündigungen führen oder zu Leistungseinschränkungen. (afp)