: PDS scheitert mit Antrag auf Auszahlung von 14 Millionen Mark
Berlin (afp) — Die Treuhandanstalt hat der PDS den Zugriff auf ihr Neuvermögen in Höhe von rund 14 Millionen Mark zu Recht verweigert. Wie der Justizsenat am Mittwoch mitteilte, faßte das Berliner Verwaltungsgericht bereits am 18.Dezember einen entsprechenden Beschluß. Das Gericht lehnte damit im vorläufigen Rechtsschutzverfahren den Antrag der PDS auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ab, mit der die Partei die Auszahlung von 14 Millionen Mark aus ihrem Neuvermögen erreichen wollte. Die Kammer habe nicht feststellen können, daß ein derartiges (Aktiv-) Neuvermögen der PDS noch vorhanden sei, hieß es in der Mitteilung des Senats. Auch mit der Rücknahme der früher erteilten globalen Zustimmung, die PDS könne bis zu einer Höhe von 10.000 Mark frei über ihr Vermögen verfügen, sowie die Trennung des Alt- und Neuvermögens der SED-Nachfolgepartei habe die Privatisierungsbehörde rechtmäßig gehandelt. Die Freigrenze bis 10.000 Mark hatte die Unabhängige Kommission zur Überprüfung der Vermögenswerte aller Parteien und Massenorganisationen in der DDR im Juni 1990 eingeräumt, um die Arbeit der Nachfolgepartei nicht zu behindern.
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