■ Am Rande: PDS muß entlassene Funktionäre abfinden
Kassel (AP) – Die PDS muß eine Abfindung an politische Mitarbeiter zahlen, die Mitte 1991 entlassen wurden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil. Es begründete den Abfindungsanspruch mit dem ersten Sozialplan, den der PDS-Vorstand 1990 mit der Gewerkschaft HBV der DDR abgeschlossen hatte. Da die Treuhandanstalt diesem Sozialplan damals nicht beitrat und die Zahlungen nicht genehmigte, wurde in einem neuen Sozialplan im Jahre 1991 von Abfindungen abgesehen. (AZ: BAG 10AZR582/96)
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