: Ostdeutsche müssen mehr Miete zahlen
Bonn (ap) — Die Warmmieten in Ostdeutschland sollen mit Beginn des kommenden Jahres auf durchschnittlich 5,50 Mark pro Quadratmeter steigen. Dies sieht ein am Dienstag in Bonn vorgelegter Referentenentwurf des Bundesbauministeriums vor, der die in den letzten Wochen angekündigten Mieterhöhungen präzisiert. Zustand und Ausstattung der Wohnung sollen danach künftig berücksichtigt werden. Bundesbauministerin Schwaetzer betonte, die Erhöhung sei mit den Bauministern der neuen Länder und mit dem Berliner Bausenator sowie mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt worden. Der Einigungsvertrag sehe vor, daß die preisgebundenen Mieten „unter Berücksichtigung der Einkommensentwicklung schrittweise zu erhöhen sind“. Die Einkünfte der Erwerbstätigen, der Arbeitslosen und der Rentner seien um 20 Prozent gestiegen. Werde die Grundmiete von derzeit rund zwei Mark auf vier Mark verdoppelt, bleibe immer noch eine reale Einkommensverbesserung von fünf bis zehn Prozent, behauptete sie. Im einzelnen sieht der Entwurf die Erhöhung um einen Betrag für alle Wohnungen von durchschnittlich 1,50 Mark pro Quadratmeter vor, der sich verringert, wenn die Wohnung nicht abgeschlossen ist oder nur eine Außentoilette benutzt werden kann. Zuschläge sind für Zentralheizung und Bad sowie in Großstädten vorgesehen. Damit ergebe sich eine Grundmieterhöhung von zwischen 1,20 Mark und 1,80 Mark pro Quadratmeter, sagte Schwaetzer. Derzeit liegt die Grundmiete bei rund zwei Mark. Für Wohnungen in „ordentlichem“ Zustand ist außerdem ein „Beschaffenheitszuschlag“ in Höhe von bis zu einer Mark pro Quadratmeter vorgesehen. Davon können wieder jeweils 25 Pfennig abgezogen werden, wenn Dach, Außenfassade, Flure und Treppenräume oder Installationen und Fenster in schlechtem Zustand sind. Wenn entsprechende Schäden nach dem 1. Januar 1993 beseitigt werden, können die Zuschläge wieder erhoben werden. Die zulässige Grundmietenerhöhung liege damit bei 1,20 Mark für Wohnungen in schlechtem Zustand und bei bis zu 2,80 Mark für Großstadtwohnungen in ordentlichem Zustand. Ab 1994 soll bei Wiedervermietung ein Zuschlag auf die Grundmiete von einem Drittel möglich sein. In bestehenden Mietverhältnissen soll dies ebenfalls möglich sein, wenn der Mieter zustimmt und hohe Kosten für die Instandsetzung anfallen. Schwaetzer wies darauf hin, daß die Mietpreisbindung im Osten Ende 1995 ausläuft.
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