piwik no script img

■ Am RandeOstberliner Lehrerin erstreitet Westtarif

Kassel (AP) – In einem neuerlichen Rechtsstreit über die unterschiedlichen Gehaltstarife in West- und Ostberlin hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden, daß stets der Arbeitsort ausschlaggebend ist. Dies gilt auch bei einer vorübergehenden Versetzung oder Abordnung für eine nicht absehbare Zeit, wie es in dem gestern bekanntgegebenen Urteil hieß. Damit wurde die Berliner Schulverwaltung verpflichtet, eine Lehrerin aus dem Ostberliner Bezirk Friedrichshain rückwirkend ab Mai 1992 für die Dauer ihres Einsatzes in Westberlin nachträglich nach dem höheren Westtarif zu bezahlen. (Az: 6AZR 529/95)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen