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■ Am RandeOst-Länder scheitern mit Klage gegen Veag

Karlsruhe/Berlin (dpa) – Die Länder Sachsen, Thüringen und Brandenburg sind endgültig mit ihren Klagen auf Beteiligung am Aktienkapital der Vereinigten Energiewerke AG (Veag) gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte entsprechende Anträge gegen die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) – vormals Treuhandanstalt – als unzulässig bzw. unbegründet ab. Sachsen und Thüringen hatten von der BvS jeweils rund 20 Prozent der Veag-Aktien als Ausgleich für den Wertverlust ehemaliger Beteiligungen an der Saaletalsperren AG verlangt. Deren Vermögenswerte waren 1948 enteignet worden und später in die Rechtsträgerschaft verschiedener DDR-Energiekombinate übergegangen. 1990 wurden die Kombinate in AG umgewandelt und 1991 zur Veag verschmolzen. Alleinige Aktionärin der Veag war die BvS.

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