: Ost-Investionen beschleunigt
Bonn (ap) — Mit neuen gesetzlichen Regelungen sollen künftig Investitionen in den neuen Ländern schneller als bisher möglich werden und nicht an den Ansprüchen früherer Eigentümer von Grund und Boden oder Gebäuden scheitern. Der Bundestag billigte gestern mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der SPD ein Vermögensrechtsänderungsgesetz, das die bislang schon geltende Vorfahrt für Investoren erweitert. Der Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“ bleibt allerdings unverändert.
Nach einer Übersicht des Justizministeriums über die Neuregelungen, die auf Druck aller Bundestagsfraktionen verändert wurden, soll „vor der Rückgabe der Vorrang von Investitionen im Interesse des wirtschaftlichen Neubeginns in den neuen Ländern stehen“. Unter anderem müssen Alteigentümer, die in der DDR enteignet wurden, künftig ihre Ansprüche auf Rückgabe oder Entschädigung bis zum Ende dieses Jahres stellen. Bisher gab es dafür keine Frist.
Besondere Regelungen sieht das Gesetz für Eigenheimbesitzer in Ostdeutschland vor. Ihr Kauf soll künftig auch dann Bestand haben können, wenn er nach dem 18. Oktober 1989 stattfand. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, daß sich ein Interessent bereits davor „schriftlich oder sonst aktenkundig um den Kauf eines Eigenheims bemüht hat“. Als nach diesem Stichtag redlich erworben gilt ein Eigenheim auch dann, wenn der Besitzer zuvor als Mieter erheblich in das Haus investiert hatte.
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