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Ost-Förderung auch für Westberlin

Die Einbeziehung der westlichen Bezirke Berlins in die Ost- Förderung ist nach dem in Bonn erzielten Kompromiß zum Jahressteuergesetz bis Ende 1998 sichergestellt, sagte Finanzsenator Pieroth gestern. Die Einbeziehung muß allerdings noch von Brüssel unter europäischen Wettbewerbsgesichtspunkten genehmigt werden. Unter diesem Vorbehalt können Westberliner Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und des Handwerks mit bis zu 250 Beschäftigten ab 1996 eine Investitionszulage von zehn Prozent beantragen. Bei diesen Betriebsgrößen gibt es auch ab 1997 Sonderabschreibungen von bis zu 40 Prozent für Gebäude des verarbeitenden Gewerbes und für bewegliche Wirtschaftsgüter im verarbeitenden Gewerbe und Handwerk.dpa

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